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Messprotokolle

Internetseite-Foto MessgerätDer Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen sind

Wichtig und ebenso gefordert wie das korrekte Prüfen ist das Dokumentieren der Prüfergebnisse

Laut § 5 BGV A3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen