Messprotokolle
Der Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen sind
Wichtig und ebenso gefordert wie das korrekte Prüfen ist das Dokumentieren der Prüfergebnisse
Laut § 5 BGV A3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen